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Förderung Nordrhein-Westfalen

MID-Digitale Prozesse: Förderung für Prozessberatung

Das Programm unterstützt bestimmte externe Beratungsleistungen zur Digitalisierung interner Geschäfts- und Produktionsprozesse. Es ist keine pauschale Förderung unserer Website- oder Softwarepakete.

Zuletzt geprüft:

Die Richtlinie in Kürze

Welche Leistungen betrifft das?

Gefördert werden bestimmte Beratungsleistungen zur Analyse von Abläufen, Entwicklung eines Soll-Konzepts, Softwareauswahl und fachlichen Begleitung einer Einführung. Software-, Hardware- und Lizenzanschaffung sind davon ausgeschlossen.

Wie wird gerechnet?

Die Richtlinie sieht höchstens 500 € je Tagewerk vor. Der Beratungsumfang muss 10–30 Tagewerke umfassen; daraus ergibt sich eine Höchstförderung von 15.000 €. Aus unseren Paketpreisen lässt sich deshalb kein pauschaler Zuschuss von 50 % berechnen.

Wann kann ein Antrag gestellt werden?

Der aktuelle Aufruf läuft vom 7. September bis 1. Dezember 2026. Er kann bei ausgeschöpften Mitteln vorzeitig enden. Den aktuellen Stand veröffentlicht die NRW.BANK.

Was ist vor einer Beauftragung zu beachten?

Fördervoraussetzungen müssen vor der Beauftragung geklärt werden. Bereits ein rechtsverbindlicher Auftrag für eine projektbezogene Dienstleistung gilt laut Richtlinie als Maßnahmenbeginn. Ein späterer Start der Programmierung allein genügt deshalb nicht.

Nächster Schritt

Prüfen Sie anhand der offiziellen Informationen, ob eine Prozessberatung zu Ihrem Vorhaben passt. Die Bewilligungsstelle entscheidet über einen Antrag.

Nächster Schritt

Ob eine Prozessberatung passt, klären wir sachlich.

Diese kurze Fassung enthält keine vollständige Förderberatung. Die Bewilligungsstelle entscheidet über einen Antrag.

  • Keine pauschale 50-Prozent-Rechnung
  • Vor Beauftragung klären
  • Offizielle Quellen zuerst