Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen gelten für Aufträge an BP Agentics. Ich arbeite ausschließlich für Unternehmer. Stand: Oktober 2026.
BP Agentics, Inhaber Sidia Jerome Barry, Kleiststraße 9, 58095 Hagen (im Folgenden „BP Agentics“).
Teil A · Allgemeiner Teil
§ 1 Geltungsbereich
- Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen BP Agentics und ihren Kunden über die Erstellung von Websites, die Website-Betreuung, den Nachrichten-Assistenten, Büroabläufe, die digitale Projektmappe mit Sprachbericht einschließlich Praxistest und die Betreuung von Affiliate-Programmen sowie damit zusammenhängende Leistungen.
- BP Agentics schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Der Kunde bestätigt mit der Beauftragung, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn BP Agentics ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
- Teil A gilt für alle Leistungen. Die besonderen Bedingungen in Teil B gelten ergänzend für die jeweilige Leistung und gehen Teil A vor. Individuelle Vereinbarungen, insbesondere das Angebot, gehen diesen AGB vor.
§ 2 Erstgespräch und Vertragsschluss
- Die Darstellungen auf der Website sind kein verbindliches Angebot. Ein über die Website gesendeter Terminwunsch ist keine Buchung.
- Das Erstgespräch am Telefon (etwa 15 Minuten) und der anschließende Termin vor Ort zur Besprechung der möglichen Umsetzung (etwa 60 Minuten) sind kostenlos und unverbindlich. Den kostenlosen Termin vor Ort bietet BP Agentics einmal je Betrieb und im Umkreis von 50 km um Hagen an. Mit weiter entfernten Betrieben findet er per Video statt, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- BP Agentics erstellt ein Angebot (Projektplan) mit Leistungsumfang, Zeitrahmen, Festpreis und laufenden Kosten in Textform. An das Angebot ist BP Agentics 30 Tage gebunden.
- Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot in Textform, zum Beispiel per E-Mail, annimmt.
§ 3 Leistungsumfang und Änderungen
- Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot und Teil B. Beschreibungen auf der Website, Demos und Beispieldarstellungen dienen der Veranschaulichung und sind keine Beschaffenheitsvereinbarung.
- Wünscht der Kunde Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs, bietet BP Agentics diese vor der Umsetzung gesondert an. Sie werden erst nach Zustimmung des Kunden in Textform ausgeführt.
- BP Agentics darf zur Leistungserbringung Dritte einsetzen, insbesondere Anbieter für Hosting, E-Mail-Versand, KI-Modelle und Kommunikationsplattformen. Soweit dabei personenbezogene Daten verarbeitet werden, gilt § 13.
- BP Agentics erbringt keine Rechtsberatung. Insbesondere prüft BP Agentics Inhalte, Werbeaussagen, Impressum, Datenschutzerklärung und sonstige Rechtstexte des Kunden nicht auf ihre rechtliche Zulässigkeit.
§ 4 Mitwirkung des Kunden
- Der Kunde stellt rechtzeitig und vollständig bereit, was für die Leistung nötig ist, insbesondere Texte, Bilder, Logos, Preise, Zugänge zu bestehenden Systemen und Konten sowie Angaben zu seinen Abläufen. Er benennt eine Ansprechperson, die Entscheidungen treffen kann.
- Der Kunde stellt sicher, dass von ihm gelieferte Inhalte frei von Rechten Dritter sind oder er die nötigen Nutzungsrechte und Einwilligungen besitzt und dass sie nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Er stellt BP Agentics von Ansprüchen Dritter frei, die auf solchen Inhalten beruhen, sofern er die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
- Impressum, Datenschutzerklärung und andere Rechtstexte für Websites und Anwendungen des Kunden liefert der Kunde. BP Agentics bindet sie technisch ein.
- Der Kunde prüft Entwürfe und Zwischenstände innerhalb von 10 Werktagen und gibt sie frei oder teilt Änderungswünsche in Textform mit.
- Verzögert sich die Leistung, weil der Kunde nicht mitwirkt, verschieben sich vereinbarte Termine angemessen. Mehraufwand kann BP Agentics nach vorheriger Ankündigung gesondert berechnen.
§ 5 Termine
- Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie im Angebot ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
- Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von BP Agentics, insbesondere Störungen bei Plattform-, Hosting- oder KI-Anbietern, Krankheit des Inhabers oder höhere Gewalt, verlängern Fristen um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit.
§ 6 Preise und Zahlung
- Es gelten die Preise aus dem Angebot. Fremdkosten wie Domains, Lizenzen, Plattformgebühren (zum Beispiel Nachrichtengebühren von Meta für WhatsApp) oder nutzungsabhängige Kosten von KI-Anbietern trägt der Kunde, soweit sie im Angebot ausgewiesen sind.
- BP Agentics ist Kleinunternehmer nach § 19 UStG und weist keine Umsatzsteuer aus. Entfällt die Kleinunternehmerregelung, verstehen sich die Preise für danach erbrachte Leistungen zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. BP Agentics teilt dies dem Kunden rechtzeitig in Textform mit.
- Einmalige Leistungen werden zu 50 % bei Auftragserteilung und zu 50 % nach Abnahme berechnet. Monatliche Vergütungen sind jeweils im Voraus zum Monatsersten fällig.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§ 288 Abs. 2 und 5 BGB).
- Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
- Ist der Kunde mit einer monatlichen Vergütung mehr als 30 Tage im Verzug, darf BP Agentics laufende Leistungen nach Ankündigung in Textform mit einer Frist von 14 Tagen aussetzen, bis der Rückstand ausgeglichen ist.
§ 7 Abnahme
- Werkleistungen, insbesondere Websites, Büroabläufe und die Einrichtung der digitalen Projektmappe, stellt BP Agentics dem Kunden zur Abnahme bereit. Bei einem Praxistest der Projektmappe gilt B5 Ziffer 4. Der Kunde erklärt die Abnahme innerhalb von 10 Werktagen oder benennt in dieser Frist die Mängel, die einer Abnahme entgegenstehen.
- Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
- Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde sie nicht innerhalb der Frist unter Angabe mindestens eines Mangels zurückweist (§ 640 Abs. 2 BGB) oder wenn er sie produktiv nutzt, insbesondere die Website veröffentlicht.
§ 8 Nutzungsrechte
- Mit vollständiger Zahlung der einmaligen Vergütung erhält der Kunde an den für ihn individuell erstellten Arbeitsergebnissen (insbesondere Gestaltung, individueller Programmcode und von BP Agentics verfasste Texte) das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte, übertragbare Recht zur Nutzung und Bearbeitung. Bis dahin darf der Kunde die Ergebnisse nur zur Prüfung nutzen.
- An vorbestehenden Bausteinen, Werkzeugen, Vorlagen und allgemeinem Know-how von BP Agentics erhält der Kunde ein einfaches, unbefristetes Nutzungsrecht, soweit sie Teil des Arbeitsergebnisses sind. BP Agentics darf solche Bausteine weiter verwenden.
- Für Open-Source-Software, Schriften, Bilddatenbanken und andere Inhalte Dritter gelten deren Lizenzbedingungen. Kostenpflichtige Fremdlizenzen benennt BP Agentics im Angebot.
- Mit KI-Werkzeugen erzeugte Inhalte sind gegebenenfalls nicht urheberrechtlich geschützt. BP Agentics sichert insoweit keine Ausschließlichkeit zu, setzt aber nur Werkzeuge ein, deren Bedingungen die gewerbliche Nutzung erlauben.
- Nach vollständiger Zahlung übergibt BP Agentics auf Wunsch die vereinbarten Dateien, zum Beispiel Quellcode, Exporte und Zugangsdaten zu Konten des Kunden.
- Bei Leistungen, die BP Agentics als laufenden Dienst bereitstellt (Nachrichten- Assistent, digitale Projektmappe), erhält der Kunde für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht. Die Daten des Kunden bleiben seine Daten (§ 14 Abs. 3).
§ 9 Mängelrechte
- Bei Mängeln einer Werkleistung leistet BP Agentics zunächst nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung oder Neuherstellung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften mindern, zurücktreten oder Schadensersatz nach § 11 verlangen.
- Der Kunde meldet Mängel in Textform mit einer nachvollziehbaren Beschreibung.
- Websites werden für die zum Zeitpunkt der Abnahme aktuellen Versionen gängiger Browser auf Desktop und Smartphone erstellt. Spätere Änderungen von Browsern, Betriebssystemen, Schnittstellen oder Plattformen Dritter sind kein Mangel.
- Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Abnahme. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Arglist, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 10 Referenzen
- BP Agentics darf den Kunden mit Namen und Logo als Referenz nennen und die Arbeitsergebnisse, zum Beispiel als Bildschirmfoto oder Bildschirmaufnahme, auf der eigenen Website und in eigenen Kanälen zeigen. Personenbezogene Daten Dritter macht BP Agentics dabei unkenntlich.
- Der Kunde kann dem jederzeit in Textform widersprechen. BP Agentics entfernt die Referenz dann in angemessener Frist.
§ 11 Haftung
- BP Agentics haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Für den Verlust von Daten haftet BP Agentics nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung zur Wiederherstellung nötig gewesen wäre. Soweit BP Agentics die Datensicherung vertraglich übernommen hat (Teil B2), gilt diese Einschränkung nicht.
- BP Agentics haftet nicht für Ausfälle oder Regeländerungen von Plattformen und Diensten Dritter, zum Beispiel Meta (WhatsApp), KI-Modell-Anbieter, ADCELL oder Domainvergabe, soweit BP Agentics diese nicht zu vertreten hat.
- Diese Regelungen gelten auch zugunsten von Erfüllungsgehilfen von BP Agentics.
§ 12 Vertraulichkeit
- Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite, insbesondere Geschäftszahlen, Kundendaten und Zugangsdaten, vertraulich und nutzen sie nur zur Durchführung des Vertrags. Diese Pflicht gilt drei Jahre über das Vertragsende hinaus.
- Zugangsdaten bewahrt BP Agentics geschützt auf und gibt sie nach Vertragsende zurück oder löscht sie.
§ 13 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
- Soweit BP Agentics personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, insbesondere beim Nachrichten-Assistenten, bei der Website-Betreuung, bei Büroabläufen und bei der digitalen Projektmappe, gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Er wird mit dem Angebot Vertragsbestandteil; die eingesetzten Unterauftragsverarbeiter nennt das Angebot.
- Der Kunde bleibt Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Er informiert seine Kunden und Interessenten in seiner Datenschutzerklärung über die Verarbeitung, bei der digitalen Projektmappe auch seine Mitarbeiter (B5 Ziffer 8).
§ 14 Laufzeit und Kündigung laufender Leistungen
- Laufzeit und ordentliche Kündigung laufender Leistungen regelt Teil B. „Monatlich kündbar“ bedeutet: mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines Kalendermonats. Kündigungen bedürfen der Textform.
- Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Nach Vertragsende stellt BP Agentics dem Kunden seine Daten auf Wunsch innerhalb von 30 Tagen in einem gängigen Format zur Verfügung und löscht sie danach, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
§ 15 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Hagen.
- Änderungen dieser AGB teilt BP Agentics in Textform mit. Für laufende Verträge gelten sie nur, wenn der Kunde zustimmt.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Teil B · Besondere Bedingungen
B1 · Websites
- BP Agentics erstellt die Website in der vereinbarten Stufe (Website Minimum, Website Betrieb oder Website Signature) mit dem im Angebot beschriebenen Umfang. Die Erstellung ist eine Werkleistung.
- Im Festpreis sind zwei Korrekturrunden zu Gestaltung und Inhalt enthalten. Weitere Runden oder Änderungen nach Freigabe bietet BP Agentics gesondert an.
- Domains werden auf den Namen des Kunden registriert. Der Kunde ist Inhaber und trägt die Kosten.
- BP Agentics erstellt die Website technisch sauber und für Suchmaschinen lesbar. Bestimmte Platzierungen in Suchergebnissen schuldet BP Agentics nicht.
- Eine Prüfung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz oder nach WCAG ist nur geschuldet, wenn sie im Angebot vereinbart ist.
- Nach vollständiger Zahlung stehen dem Kunden die Rechte nach A § 8 zu. Ohne Betreuung (B2) trägt der Kunde ab Übergabe Hosting, Sicherheitsupdates und den laufenden Betrieb selbst.
B2 · Website-Betreuung
- Die Betreuung ist optional. Sie umfasst für 149 € im Monat:
- Hosting bei einem professionellen Anbieter (derzeit Vercel Inc.) mit Serverregion Frankfurt am Main, Auslieferung über dessen weltweites Netz und SSL-Verschlüsselung,
- Sicherheitsupdates für Server und eingesetzte Software,
- tägliche Datensicherung mit einer Aufbewahrung von 30 Tagen,
- bis zu drei Textänderungen pro Monat,
- die Bearbeitung von Störungen nach Ziffer 3.
- Eine Textänderung ist der Austausch oder die Ergänzung von Text auf bestehenden Seiten mit einem Aufwand von bis zu 30 Minuten. Nicht genutzte Änderungen verfallen am Monatsende. Neue Seiten, Funktionen oder Umgestaltungen sind nicht enthalten.
- Meldet der Kunde eine Störung oder stellt BP Agentics sie fest, reagiert BP Agentics innerhalb von 24 Stunden an Werktagen (Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Nordrhein-Westfalen) und beginnt mit der Behebung. Liegt die Ursache bei Dritten, zum Beispiel beim Domainanbieter oder Rechenzentrum, wirkt BP Agentics auf deren Behebung hin.
- Die Betreuung beginnt mit der Veröffentlichung der Website und hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Danach ist sie monatlich kündbar.
- Nach der Kündigung bleibt die Website beim Kunden. BP Agentics übergibt die Dateien und eine aktuelle Sicherung und unterstützt auf Wunsch den Umzug zu einem anderen Anbieter gegen gesonderte Vergütung.
B3 · Nachrichten-Assistent
- BP Agentics richtet für den Kunden einen KI-gestützten Assistenten ein, der Textnachrichten per WhatsApp und E-Mail beantwortet, die vereinbarten Angaben zum Anliegen erfasst und bei angebundenem Kalender nach den festgelegten Regeln Termine anbietet. Telefonanrufe sind nicht enthalten. Die Vergütung beträgt einmalig 1.290 € für die Einrichtung und 99 € im Monat für Betrieb und Betreuung.
- Der Betrieb ist monatlich kündbar, ohne Mindestlaufzeit. Die Einrichtungsvergütung wird nicht erstattet.
- KI-Hinweis und Grenzen:
- Der Assistent gibt sich in der ersten Antwort als digitaler Assistent des Betriebs zu erkennen (Art. 50 EU-KI-Verordnung). Der Kunde darf diesen Hinweis nicht entfernen oder verschleiern.
- Der Assistent gibt keine verbindlichen Zusagen zu Preisen, Leistungen oder Fristen ab, soweit solche Zusagen nicht ausdrücklich mit festen Inhalten vereinbart sind. Er übergibt an einen Menschen, wenn eine Anfrage außerhalb der vereinbarten Regeln liegt.
- Antworten einer KI können unvollständig oder fehlerhaft sein. Der Kunde prüft die Antworten regelmäßig stichprobenartig und meldet Fehler in Textform. BP Agentics passt die Regeln dann an.
- Der Assistent ist nicht für Notfälle und nicht für besondere Kategorien personenbezogener Daten, zum Beispiel Gesundheitsdaten, bestimmt.
- Der Kunde benötigt ein WhatsApp-Business-Konto beziehungsweise ein E-Mail-Postfach und akzeptiert die Bedingungen der jeweiligen Anbieter. Ändern Plattform- oder KI-Anbieter ihre Bedingungen, Schnittstellen oder Preise so, dass der Betrieb nicht oder nur eingeschränkt möglich ist, informiert BP Agentics den Kunden unverzüglich. Beide Seiten können dann mit einer Frist von 14 Tagen kündigen.
- In der Monatsvergütung enthalten sind die nutzungsabhängigen Kosten des KI-Anbieters und Antworten innerhalb des gebührenfreien Zeitfensters von Meta (derzeit 24 Stunden nach der letzten Nachricht des Kunden). Gebühren von Meta für Nachrichten außerhalb dieses Fensters, zum Beispiel Erinnerungen, weist das Angebot aus. BP Agentics berechnet sie ohne Aufschlag weiter. Das Angebot nennt das erwartete Nachrichtenaufkommen. Liegt die Nutzung dauerhaft deutlich darüber, zum Beispiel durch Spam, passen beide Seiten die Vergütung in Textform an.
- Für Folgen von Antworten, die den vereinbarten Regeln entsprechen, oder von Inhalten, die der Kunde vorgegeben hat, haftet BP Agentics nicht. A § 11 bleibt unberührt.
- BP Agentics bemüht sich um einen störungsfreien Betrieb. Eine bestimmte Verfügbarkeit ist nur geschuldet, wenn sie im Angebot vereinbart ist.
B4 · Büroabläufe (individueller Ablauf)
- BP Agentics richtet eine gemeinsame Datenbasis und das im Angebot festgelegte Prozessmodul ein. Die Einrichtung ist eine Werkleistung. Eine monatliche Betreuung ist nicht enthalten. Für die digitale Projektmappe mit Sprachbericht gilt B5.
- Vorhandene Programme bindet BP Agentics an, soweit deren Hersteller geeignete Schnittstellen bereitstellen. Lizenzen dieser Programme trägt der Kunde.
- Anpassungen, die nach der Abnahme durch Updates oder Schnittstellenänderungen der angebundenen Programme nötig werden, bietet BP Agentics gesondert an.
- Datenbasis und Prozessmodul laufen bei Anbietern im Namen und auf Rechnung des Kunden, zum Beispiel für Hosting und Datenbank. BP Agentics richtet die Konten ein und erhält dafür nur die nötigen Zugänge. Nach der Abnahme sind Updates, Überwachung und Fehlerbehebung nicht enthalten. BP Agentics bietet sie auf Wunsch gesondert an.
- Erzeugt oder speichert der Ablauf Belege, Lieferscheine oder Rechnungen, bleibt der Kunde für deren Ordnungsmäßigkeit und Aufbewahrung (GoBD) verantwortlich. Besondere Anforderungen werden im Angebot festgehalten.
- Fachliche Entscheidungen und Freigaben, zum Beispiel Kalkulation oder technische Freigaben, bleiben beim Kunden.
B5 · Digitale Projektmappe mit Sprachbericht
- BP Agentics stellt dem Kunden die digitale Projektmappe als laufenden Dienst bereit. Mitarbeiter des Kunden öffnen sie über einen mobilen Link im Browser ihres Smartphones, wählen den Auftrag, sprechen ihren Bericht ein und ergänzen Fotos oder fotografierte Lieferscheine. Aus der Aufnahme erstellt die Projektmappe automatisch einen Entwurf. Der Mitarbeiter prüft und korrigiert ihn und bestätigt ihn anschließend. Bestätigte Berichte legt die Projektmappe beim Auftrag ab, gemeldete Zusatzarbeiten gesondert zur Prüfung, und stellt sie als PDF-Bericht und als Tabelle bereit. Die Aufträge legt das Büro des Kunden in der Projektmappe an oder übernimmt sie als Tabelle aus seinem Programm. Für die Übermittlung ist eine Internetverbindung nötig.
- Die Vergütung beträgt einmalig 990 € für die Einrichtung und 149 € im Monat für das laufende Paket. Das laufende Paket umfasst je Kalendermonat:
- bis zu fünf Zugänge für Mitarbeiter und einen Bürozugang,
- bis zu 250 Berichte und insgesamt bis zu 500 Sprachminuten,
- Hosting, Verarbeitung und technische Wartung einschließlich Fehlerbehebung,
- 30 Minuten persönliche Anwendungshilfe; nicht genutzte Minuten verfallen am Monatsende.
Was bei Erreichen dieser Grenzen gilt, legt das Angebot fest. Zusätzliche Nutzung berechnet BP Agentics nur nach vorheriger Vereinbarung in Textform.
Jeder Zugang gehört zu einer Person und darf nicht geteilt werden. Der Kunde kann Mitarbeiterzugänge jederzeit einer anderen Person zuordnen lassen.
- Die Einrichtung umfasst die Festlegung der Angaben, die das Büro des Kunden braucht, die Anpassung von Berichtsvorlage und Projektablage, die Einweisung des Teams, die Begleitung der ersten Aufträge und zwei Auswertungstermine. Sie ist eine Werkleistung. Änderungen an Berichtsvorlage und Projektablage nach der Einrichtung bietet BP Agentics gesondert an. Kleine Anpassungen und die Einweisung neuer Mitarbeiter fallen in die monatliche Anwendungshilfe nach Ziffer 2.
- Praxistest:
- Zum Start bietet BP Agentics den ersten zwei Betrieben einen Praxistest von 30 Tagen für 350 € an. Ein Anspruch auf einen Praxistest besteht nicht. Abweichend von A § 2 Abs. 3 gilt ein Angebot für den Praxistest nur, solange einer der zwei Plätze frei ist. Es zählt die Reihenfolge der Annahme. Der Praxistest umfasst die Einrichtung nach Ziffer 3 und den Betrieb im Umfang von Ziffer 2. Die Grenzen nach Ziffer 2 gelten dabei für die gesamten 30 Tage.
- Das Angebot nennt, bis wann die Einrichtung abgeschlossen ist. Die 30 Tage beginnen, sobald der Ablauf eingerichtet und das Team eingewiesen ist. Findet die Einweisung aus Gründen, die beim Kunden liegen, nicht innerhalb von drei Wochen nach Abschluss der Einrichtung statt, beginnen die 30 Tage trotzdem. BP Agentics teilt den Beginn in Textform mit. Die Vergütung für den Praxistest wird mit Auftragserteilung berechnet.
- Der Praxistest endet nach 30 Tagen, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ein laufendes Paket entsteht nur, wenn der Kunde die Fortführung in Textform erklärt. Hat er sich bis zum Ende des Praxistests nicht erklärt, sperrt BP Agentics die Zugänge. Erklärt er die Fortführung innerhalb von 14 Tagen danach, gilt Buchstabe d ohne neue Einrichtung.
- Erklärt der Kunde die Fortführung, werden die 350 € vollständig auf die Einrichtung angerechnet. Es bleiben 640 €, die mit der Erklärung fällig werden. Die Erklärung gilt als Abnahme der Einrichtung. Das laufende Paket beginnt am Tag nach dem Ende des Praxistests, bei einer späteren Erklärung am Tag der Erklärung. Die Monatsvergütung für den ersten angebrochenen Kalendermonat wird anteilig berechnet.
- Setzt der Kunde nicht fort, bleibt es bei den 350 €. BP Agentics stellt ihm die im Praxistest bestätigten Berichte innerhalb von 30 Tagen als PDF und Tabelle zur Verfügung und löscht die Daten danach nach dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
- Ist die Projektmappe während des Praxistests aus Gründen, die BP Agentics zu vertreten hat, länger als einen Werktag nicht nutzbar, verlängert sich der Praxistest um diese Zeit.
- Ohne Praxistest gelten für die Einrichtung A § 6 Abs. 3 und A § 7. Das laufende Paket beginnt dann mit der Abnahme der Einrichtung.
- Entwürfe und Verantwortung:
- Spracherkennung und automatische Zusammenfassung können Angaben falsch oder unvollständig wiedergeben. Die Projektmappe kennzeichnet Entwürfe als automatisch erstellt. Eine fehlerfreie Erkennung schuldet BP Agentics nicht.
- Der Kunde sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter jeden Entwurf vor der Bestätigung prüfen. Für den Inhalt bestätigter Berichte ist der Kunde verantwortlich.
- Die Projektmappe kennzeichnet gemeldete Zusatzarbeiten nur zur Prüfung. Ob eine Zusatzarbeit beauftragt, angeordnet oder vergütungsfähig ist, entscheidet der Kunde. Die Meldung ersetzt keine Vereinbarung mit dessen Auftraggeber, zum Beispiel über einen Nachtrag. A § 3 Abs. 4 gilt.
- Preise, Rechnungen und die Übernahme in die Programme des Kunden bleiben beim Kunden. Für die Ordnungsmäßigkeit und Aufbewahrung von Belegen gilt B4 Ziffer 5 entsprechend.
- Gemeldete Arbeitszeiten sind Angaben im Bericht. Die Projektmappe ist keine Arbeitszeiterfassung nach dem Arbeitszeitgesetz und keine Grundlage für die Lohnabrechnung, soweit das Angebot nichts anderes festlegt.
- Mitarbeiter und Datenschutz:
- Die Projektmappe verarbeitet Daten der Mitarbeiter des Kunden, zum Beispiel Namen, Sprachaufnahmen und gemeldete Arbeitszeiten, sowie Angaben zu Aufträgen, Kunden und Baustellen. Es gilt A § 13.
- Der Kunde informiert seine Mitarbeiter vor dem Start über die Verarbeitung. Hat der Betrieb einen Betriebsrat, klärt der Kunde dessen Beteiligung vor dem Start. Ob Mitarbeiter private Smartphones nutzen, regelt der Kunde mit ihnen.
- Die Projektmappe ist nicht für besondere Kategorien personenbezogener Daten bestimmt, zum Beispiel Gesundheitsdaten.
- Wie lange Sprachaufnahmen, Entwürfe, Berichte und Fotos gespeichert und wann sie gelöscht werden, legt das Angebot fest.
- Eine WhatsApp-Anbindung, das automatische Auslesen von Lieferscheinpositionen und eine direkte Anbindung an die Software des Kunden sind nicht enthalten. BP Agentics bietet sie bei Bedarf gesondert an. Ob die Tabelle in ein Programm des Kunden übernommen werden kann, prüfen beide Seiten vor dem Start an einem Beispiel.
- Das laufende Paket hat keine Mindestlaufzeit. Abweichend von A § 14 Abs. 1 kann der Kunde es in Textform zum Ende des bezahlten Monats kündigen. BP Agentics kann mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen. Die Einrichtungsvergütung wird nicht erstattet. Bei Vertragsende erhält der Kunde seine Berichte als PDF und Tabelle (A § 14 Abs. 3). Steigt der Kunde nach einer Kündigung wieder ein, wird die Einrichtung erneut berechnet, soweit das Angebot nichts anderes festlegt.
- Ändern Anbieter von Spracherkennung, KI-Modellen oder Hosting ihre Bedingungen, Schnittstellen oder Preise so, dass der Betrieb nicht oder nur eingeschränkt möglich ist, gilt B3 Ziffer 4 Satz 2 und 3 entsprechend. Eine bestimmte Verfügbarkeit ist nur geschuldet, wenn sie im Angebot vereinbart ist.
B6 · Affiliate-Programme mit ADCELL
- BP Agentics legt das Partnerprogramm des Kunden über den ADCELL-Agentur-Account von BP Agentics an und betreut es: Provision, Werbemittel, Produktdaten, Tracking-Einbindung, Partnerregeln sowie die laufende Prüfung, Freigabe und Stornierung von Verkäufen. Programm, Partner und Zahlen gehören dem Kunden.
- Der Kunde trägt die Provisionen an die Partner und die Netzwerkprovision von ADCELL unmittelbar aus seinem ADCELL-Guthaben und hält das nach den Bedingungen von ADCELL erforderliche Guthaben vor. Für das Verhältnis zu ADCELL gelten deren Bedingungen.
- Eine Einrichtungsgebühr fällt nicht an. BP Agentics erhält den im Angebot festgelegten Satz von 4 % oder 5 % des Netto-Warenwerts nach Rabatten aus bestätigten Verkäufen über Partner. Netto-Warenwert ist der Warenwert ohne Umsatzsteuer und ohne Versandkosten. Grundlage ist die Statistik von ADCELL. Für stornierte Verkäufe fällt keine Vergütung an. BP Agentics rechnet monatlich nachträglich per Rechnung ab.
- BP Agentics gibt Verkäufe nach den mit dem Kunden in Textform festgelegten Regeln frei oder storniert sie. Der Kunde meldet Retouren und Stornierungen innerhalb der Prüffrist von ADCELL. Er hat jederzeit Einsicht in die Freigaben und kann einer Freigabe innerhalb dieser Frist widersprechen.
- Die Partnerregeln verpflichten Partner, Werbung als solche zu kennzeichnen und keine irreführenden Angaben zu machen. Eine laufende Überwachung aller Partnerseiten schuldet BP Agentics nicht. Für die rechtliche Zulässigkeit von Programmrichtlinien und Werbemitteln bleibt der Kunde als Werbender verantwortlich.
- BP Agentics schuldet keine bestimmten Umsätze oder Partnerzahlen.
- Der Vertrag ist monatlich kündbar. Bei Vertragsende überträgt BP Agentics das Programm auf Wunsch auf ein eigenes ADCELL-Konto des Kunden. Für Verkäufe, die bis zum Vertragsende über Partner getrackt und danach bestätigt werden, bleibt die Vergütung geschuldet.
Stand: Oktober 2026